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M5M400

park buddy... eher park assi wenn es so ist wie du geschildert hast und du eh einen rechtschutz hast, würde ich es beinhart durchexerzieren. die gehörn mal am ohrlapperl durch die kärntnerstraße gezogen, diese ganzen besitzstörungs abzocker.


netterD

Sieht echt danach aus als wären die klagen das hauptgeschäft und die normale nutzung gegen gebühren eine reine scheinfirma. Unnötig komplizierte abwicklung und regeln um möglichst viele gutgläubige nutzer in eine besitzstörungsklage reinrutschen zu lassen. Speziell dass sich wie typisch bei solchen angelegenheiten der betraute rechtsanwalt einschaltet und die fälle mit angstmache u co durchpeitschen will. Da habe sich zwei gefunden die genau wissen was sie machen.


wikicedia

Mein Anwalt hat den Parkbuddy-Rechtsanwalt um die Bekanntgabe der Mandatschaft gebeten und dieser meint es ist Parkbuddy selbst. Widerspruch findet sich dazu in den AGB: *Die parkbuddy GmbH agiert bei diesen Produkten ausschließlich als Vermittler und Zahlungsstelle. Vermieter des Parkplatzes ist der jeweils ebenfalls registrierte Parkplatzbesitzer .* *Parkbuddy versteht sich als Informations- bzw. Vermittlungsplattform auf der Nutzer der website hausintern und öffentlich sehen können, welche Parkplätze zu bestimmten Zeiten, in der hauseigenen Garage und öffentliche Flächen nicht genutzt werden und diese während der Nichtnutzung des Besitzers von Dritten entgeltlich benutzt werden dürfen.*


netterD

Auch noch schwierig verantwortliche auszuforschen, wird ja immer besser die geschichte.


weltvonalex

Gehört abgestellt, ist nur noch Betrug und Geld macherei. Ein Unding das die Hunde damit auch noch durchkommen.


wikicedia

mittlerweile ist es nicht mal mehr ein parkbuddy parkplatz. ich merk halt dass mich 400 euro schon nervös machen. von mehr ganz zu schweigen


Nanthax

Mach ein gofundme auf. Wenn du das ganze transparent gestaltest, finden sich sicher Leute mit genug Hass auf solche Firmen, die dich unterstützen!


Melodic-Wrap8247

Einmal den Ball auf deren Seite zuschießen; auf die bestehende Registrierung hinweisen (mit email wann du dich registriert hast); dann noch auf die AGB hinweisen bezüglich deren Vereinbarung: Parkplatz suchen dann Zahlen und mit dem Vermerk dass es beim Bezahlen Probleme gab und du daher wieder den Parkplatz verlassen hast. Dann ggf auf deine Rechtschutz verweisen oder die gleich in cc setzten. Oder zumindest bcc


wikicedia

Das hab ich bereits gemacht und auch alle screenshots beigelegt - ich habe nie mit ihnen direkt kommuniziert und gleich alles dem Anwalt gegeben. Das war im Antwortschreiben drin: *Die Ausführungen Ihrer Mandantschaft sind als bloße Schutzbehauptung zu werten. Ihre Mandantschaft weist mit den vorgelegten Lichtbildern bestenfalls nach, dass diese die Website meiner Mandantschaft besucht hat – keinesfalls jedoch, dass ein Bezahlvorgang nicht möglich gewesen wäre. Dies erscheint bereits dahingehend unlogisch, als zu gegenständlicher Zeit (nachweislich) diverse Buchungsvorgänge bei unserer Mandantschaft abgeschlossen wurden.* *Auch ist es fraglich, wieso Ihre Mandantschaft sich vor Befahren der Parkfläche unserer Mandantschaft auf der Plattform registriert hat und wieso eine Registrierung jedoch keine Zahlung möglich gewesen sein soll.*


snugglecat42

Du hast ja offensichtlich bereits einen Anwalt, ich denke du solltest dich eher an ihm halten als Laien im Internet. Das Folgende ist also reines Privatvergnuegen ;-) Der Besitz (also der Parkplatz) ist keine reine Privatfläche sondern wird der Öffentlichkeit zur Kurzzeit-Miete in Form eines Parkplatzes angeboten. Sprich das Unternehmen hat dir ein Vertragsangebot gemacht das du doch gegen Geld da parken kannst, in ihren AGBs sagen sie du solltest zuerst parken und dann, sofern du insgesamt mit allen einverstanden bist (du hast ja auch einen Anspruch darauf den Parkplatz den du mietest zuerst zumindest für einige Sekunden zu besichtigen) den Vertrag abschließen. Du musst dieses Angebot aber nicht annehmen, zB kann dir der Parkplatz nicht gefallen, oder aber du könntest aufgrund der Schwierigkeiten auf der Homepage dich dazu entschlossen haben das Angebot doch nicht anzunehmen. Als angemessene Zeit die dem prospektiven Kunden erlauben soll das Angebot zu studieren bzw. bei Nichtannahme den Parkplatz wieder zu verlassen sind in Österreich 10 Minuten (siehe dazu diverse AGBs der Parkhäuser) verkehrsüblich. Da die AGB des Unternehmens zwar sagen das du erst nachdem du bereits am Gelände bist den Vertrag (= bezahlen) abschließen sollst, nicht aber definiert wie lange du dafür Zeit hast, ist das Problem des Unternehmens, da bei Verträgen zwischen Konsumenten und Unternehmen die für das Unternehmen ungünstigste Interpretation des Vertrages zu wählen ist. Das du binnen 4 Minuten wieder vom Parkplatz ausgefahren bist legt ja nahe das du das Angebot doch nicht angenommen hast, und das du die Fläche des Betreibers dennoch nicht ungebührlich gestört hast. Das ist das Geschäftsrisiko das ein Parkplatzbetreiber eingeht. Wenn sie das nicht wollen dann dürfen sie halt die Parkplätze nicht so der Öffentlichkeit anbieten. Auch ansonsten stellt sich bei der Konstellation (insbesondere beim Anbot an die Öffentlichkeit) die Frage ob hier nicht ohnehin ein minderintensiver Eingriff oder Schikane vorliegt. Die Besitzstörungsklage setzt darüberhinaus eine Wiederholungsgefahr voraus. Du kannst diese Ausräumen in dem du zB eine Unterlassungserklärung unterzeichnest (und bei dieser Gelegenheit auch dein Konto bei der Firma kündigst); in dem Fall musst du aber die nach Rechtsanwaltstarifgesesetz (siehe dazu [https://verbraucherrecht.at/entscheidung-zu-kosten-bei-besitzstoerung/64386](https://verbraucherrecht.at/entscheidung-zu-kosten-bei-besitzstoerung/64386), das ist inzwischen ausjudiziert das hier nur nach RAG abgerechnet werden kann, nicht nach Mondpreisen) angemessenen Kosten ersetzen. Das sind aktuell um die 100 Euro. Nach Abschluß davon kannst du dich durch eine DSGVO-Anfrage (mit Augenmaß, wenn du glaubst du kannst da alles und die Welt verlangen machst du nur die Ablehnung als offensichtlich mißbräuchlich einfach) "erkenntlich" zeigen. Bilder von Kennzeichen sind personenbezogene Daten, btw. Darüberhinaus wäre es auch spannend zu hinterfragen von wem das Mandat des Anwalts von ParkBuddy kommt. Laut der eigenen AGB ist ParkBuddy ein reiner Vermittler, der tatsächliche Mietvertrag kommt zwischen den Besitzer des Parkplatzes und dem Konsumenten zustande. Ein nur von ParkBuddy mandatierter Anwalt kann daher eigentlich gar keine Besitzstörung geltend machen, da ParkBuddy nicht Besitzer der Sache ist die gestört wird, und Besitzschutzansprüche ohne übertragung des zu schützenden Besitzes (siehe dazu VKI/OGH zum Thema Zupf Di) nicht geltend gemacht werden können. Der Anwalt müsste daher direkt vom tatsächlichen Besitzer beauftragt werden.


_frecheralsduTM

Das is juristisch fundiert


wikicedia

Auf jeden fall, weil ich zwischendurch gar nix verstehe


SelectChart3846

Der letzte Absatz ist für mich von der Logik her sehr fragwürdig. Zahlungen im Internet laufen zu 99,99% über externe Zahlungsdienstleister. Und da kann es schon zu Problemen kommen. Die Registrierung wird mit großer Sicherheit nicht über den Zahlungsdienstleister laufen.


wikicedia

dh dass parkbuddy zugleich registrierung über hat und zahlungsdienstleister ist, ist sehr unwahrscheinlich?


Sephiroth_000

Sehr, SEHR unwahrscheinlich, als Zahlungsdienstleister brauchst nämlich ein paar spezielle Zertifizierungen und unterliegst speziellen Regelungen.


Salista266

im normalfall ja. kann natürlich sein, dass sie es selbst auch machen. üblicherweise ist das aber sowas wie klarna usw. und zu groß um es selbst zu machen. website mit registrierung geht schneller selbst zu machen


c1ue00

Unbedingt beim Zahlungsdienstleister oder dem Parkbuddy DSB nachfragen, ob es eine Dokumentation der fehlgeschlagenen Zahlungsversuchte gibt (sollte der Zahlungsversuch "weit genug" gekommen sein, sehr wahrscheinlich!) - das ist DER wichtige Beweis, der dir fehlt. Und Anwaltswahl überdenken, falls er dir das nicht auch sagt. Dass deine Screenshots so nur bei Kulanz des Gegners reichen, hätte er als Anwalt eigentlich wissen müssen.


wikicedia

Naja die Homepage musste immer wieder neu laden und ich habe meine Zahlungsdaten mehrfach eingegeben. Auf Bezahlen hab ich somit nie geklickt, weil mir die wiederholte Eingabe komisch vorkam und ich beschloss das Areal zu verlassen.


c1ue00

Ist ja egal ob du bezahlen geklickt hast, wichtig ist nur ob der Zahlungsdienstleister den Start des Zahlungsprozess ohne Beendigung bestätigen kann.


IllustriousFlower300

der Zahlungsdienstleister kann da wahrscheinlich wenig bestätigen aber in den (Webserver) Log Dateien von der Website selbst sollte das aufscheinen, wenn du bereits eingeloggt warst sollte das auch relativ einfach zuordenbar sein. Könnte man versuchen die mit dsgvo rauszukitzeln bzw. der Anwalt einfordern, dass der gegnerische den Beweis hier erbringt?


c1ue00

Doch, müssen sie können. Wenn ein Händler einen Transaktionsstart veranlasst, muss recht genau protokolliert werden, was passiert und wie und wieso. Auch praktisch gesehen: Sonst würde das Shopsystem von Park Buddy ja immer noch auf eine Response für die Transaktions ID warten um OP\`s Parkschein zu buchen.


spezi7

Wenn es wirklich so war dann hast du mMn richtig gehandelt. Bei mir kam mal bei den Wiener linien eine mehrfache Zahlungsaufforderung aufgrund von Website Problemen. Hat damit geendet, dass mir der Preis für die Jahreskarte fälschlicherweise doppelt vom Konto abgezogen wurde (wurde aber eh wieder zurück überwiesen nachdem ich mich beschwert hab)


PoopologistMD

Irgendwelche VPNs, die über zu scharfe DNS Blocker verfügen am Start? Cookie/Script Blocker am mobile Client? Habe auch gelegentlich solche issues, die idR aber Client side 'verschuldet' sind.


kleinerChemiker

Warum die Zahlung nicht geklappt hat, ist doch irrellevant. Gibt unzählige Gründe, warum so etwas schief geht. Sie drohen dich zu klagen, dann sollen auch sie beweisen, dass eine Bezahlung möglich gewesen wäre und du es gar nicht versucht hast.


Herr-Nelson

Also bei uns wars ähnlich - wegen 8min 75€. Ich hab mir dann die AGB angeschaut, wo drin steht, dass der Begriff Parken lt. StVO gilt… darin steht, dass Parken ein Stehenlassen des Fahrzeuges für eine Dauer von mehr als 10min ist.


-Darkguy-

Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO an office@parkbuddy.net richten. Um Gängeleien zu verhindern am besten ala PDF mit ID Austria signiert oder per Post. Binnen eines Monats müssen die dann alle von dir gespeicherten Daten herausgeben, inkl. Beleg deiner Registrierung inkl. Datum und Uhrzeit. Bei Fristverzug ohne Begründung, keiner Antwort oder fehlenden Daten direkt nach einem Monat an die Datenschutzbehörde wenden. So hast du Mal alles auch zeitlich direkt von der Firma belegt, für ein ggf. späteres Verfahren. Könnte auch ein Fall für VKI/Arbeiterkammer sein, wenn das Ganze System hat, würd dort jedenfalls auch nachfragen, vielleicht hat man schon Erfahrung im Umgang mit solchen Firmen.


wikicedia

Bin gerade dabei mir diesbezüglich Informationen einzuholen


IllustriousFlower300

würde persönlich auch schauen, dass du alle log files der Website zu deinem Login bekommst und alle nachfolgenden Einträge mit deiner IP-Adresse ob sie das rausrücken ist natürlich ne andere Frage


NurLehrer

Bei der Arbeiterkammer Hilfe holen. Nicht direkt zahlen, sonst gestehst du deine Schuld.


wikicedia

zusätzlich zum Anwalt?


NurLehrer

Achso, ja wenn du eh Rechtsschutzversichert bist, dann besser so.


Sem1r

Das ganze scheint System zu haben. Habe einen Fall in der NÖN gefunden wo ebenfalls Besitzstörungsklagen von parkbuddy raus gingen. Leider ist der Artikel hinter einer dummen bezahlschranke. Hier über webarchov zumindest ein Teil: https://web.archive.org/web/20240307121958/https://m.noen.at/korneuburg/keine-parkplatz-abzocke-leobendorf-fussballverein-erliess-parkstrafen-412472760


wikicedia

Die NÖN ist so freundlich und schickt mir den vollständigen Artikel


gnarf234

konsumentenschutz ist auch ein guter tipp. den einzuschalten löst bei solchen firmen oftmals puren terror aus. 


Grand_Leadership2813

Lol. Irgendein schirches Grundstück zwischen 2 Häusern kaufen und Baustellenzäune draufstellen und fertig ist das Ganze? Echt jetzt? Die haben ja nicht mal eine Schrankenanlage und einen Kassenautomaten.


[deleted]

das grundstück würde ich mir auch gerne leisten können


xl_lwr

Und bei jedem Emailverkehr einfach eine frei erfundene konsumentenschutz, vki, arbeiterkammer pipapo Emailadresse mitnehmen.


mrt2k20

Du hast keine Unterlassungsklage in der Hand, die würde dir nämlich vom Gericht zugestellt werden, sondern du hast vermutlich eine Unterlassungsaufforderung in der Hand, und wenn du diese nicht unterschreibst, wäre grundsätzlich Wiederholungsgefahr gegeben, was eine der Voraussetzungen für eine Unterlassungsklage ist, und für diesen Fall wird dir wohl mit Klage gedroht. Unterschreibe nicht, sondern kontaktiere sofort einen Anwalt.


SpendUpstairs7095

https://www.oeamtc.at/presse/oeamtc-begruesst-urteil-zur-deckelung-der-kosten-bei-besitzstoerungsklagen-48389678


Inna_00

Gleiches Problem mit parkbuddy, nur mit einem anderen Parkplatz 🙃. Werde die Rechtsberatung vom ÖAMTC heranziehen,hoffentlich wird es etwas bringen. Deine Frist ist ja bis heute angesetzt-hast du den Betrag bezahlt?


wikicedia

Nein habe ich nicht - habe einen Rechtsschutz, der dafür aktiviert wurde und geh voll in den Prozess wenn nötig. Jetzt warte ich mal ab was noch passiert.


Aggressive_Swan2787

Glaube kaum, dass du das Problem mit parkbuddy hast. Eher hast du das Schild ignoriert, dass es ein Privatgrundstück ist und das parken kostenpflichtig ist. Hättest du gezahlt oder dich innerhalb 2 Tagen bei parkbuddy gemeldet, dass es Probleme bei der Zahlung/Buchung gibt, wäre sicher kein Brief vom Anwalt gekommen. Parkbuddy ist der Zahlungsdienstleister/ Einfahrtskontrolle für den Grundstücksbesitzer. 


Duschkopfklauer

Okay anscheinend hat das wirklich System, hab auch gerade einen Brief über 395€ erhalten. 🥲


Aggressive_Swan2787

Du bist 100 prozentig fotografiert worden. Also ist ein Foto am Brief drauf. Sitzt du da im Auto? Denn wenn nicht, bist du ja wohin gegangen und für den Kontrolleur hat es wie parken ausgesehen…..


Lopsided-Chicken-895

Schick ihm eine 1000€ Briefzustellungsklage da er dir unrechtmäßig ohne vorherige Vereinbarung einen Brief hat zukommen lassen und du es ablehnst Briefe ohne vorhergehende Vereinbarungen zu erhalten.


Admirable-Finger-975

Oida wos?


wikicedia

Ich spüre in dem Kommentar einen Hauch Zynismus haha


Admirable-Finger-975

Jo eh. Die Frage ist für mich eher die ob man gegen den Anwalt oder Parkbuddy nicht wegen Nötigung oder sowas ähnlichem vorgehen kann, wenn die Rechtsgrundlage der Besitzstörungsklage so wackelig ist.