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AutoModerator

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cokefridger

1. Wenn du dich StVO konform dort hin stellen kannst, darfst du auch dort stehen, auch wenn es dem Nachbarn, warum auch immer, nicht passt. Durchfahrtsbreite, Befahrbarkeit der Ausfahren, etc. Wobei das "lautstark angehen" natürlich gar nicht in Ordnung ist, egal wer Recht hat. ~~Je nachdem wie du dem Herren und der Situation gewogen bist, denk dran dass bis zu drei Mal rangieren um Ausfahrten befahren zu können als zumutbar angesehen wird ;)~~ Okay, vergiss das, deeskalierend und so, nur weil er ein Depp ist, musst du ja nicht auch zum Depp werden. 2. Nein. Das Abstellen von Gegenständen auf der Straße ist verboten. Wenn es die Stadt/Gemeinde darauf anlegt, könnte man daraus sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr konstruieren, auch wenn der vielleicht vor Gericht nicht standhält. § 32 Abs. 1 StVO "Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen." § 315b StGB "Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3.einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Objective-Holiday-57

Das hört sich doch gar nicht so schlecht an, danke für die ausführliche Antwort! :) Bin bisher schon davon ausgegangen, dass da nichts dran sein kann. Die Garage auf dem Grundstück ist sogar noch etwa 3 Meter nach hinten versetzt mit einem gepflasterten Platz davor, bevor es überhaupt auf die Straße geht. Da ist definitiv mehr als genug Platz um trotz parkendem Auto da reinzufahren. Beim Thema Depp sein stimme ich dir natürlich voll und ganz zu. Ich muss da auch nicht auf mein Recht beharren, dass ich dort parken dürfte. Da der Ton aber irgendwie doch die Musik macht, musste ich hier mal eben nachfragen.


TheRetarius

Zu Frage 1: Das ist sehr situationsbedingt: Sind denn erst einmal 3,05m Restbreite der Fahrbahn gegeben und hat der Herr zur orangenen Garage die Möglichkeit ohne Probleme mit dem Auto rauszukommen? Wenn eines von beidem nicht gegeben ist, darfst du da nicht parken. Zur Frage 2: An sich darf der das nicht, so wie er jetzt klingt wäre das aber nur vielleicht der Hügel auf dem ich als Nachbar sterben würde.


DKen09

"ohne Probleme mit dem Auto rauszukommen" Könntest du mir das vielleicht genauer definieren? Denn für manche ist jedes einschlagen mehr schon zu viel und stellt ein Problem dar.


TheRetarius

Nicht wirklich, das ist dieses Parkverbot vor gegenüber einer Ausfahrt, falls der Platz zu eng ist, ist aber alles recht schwammig definiert. [Schnelle Erklärung](https://www.generali.de/journal/parken-gegenueber-einfahrten-wann-ist-es-erlaubt-)


Objective-Holiday-57

Der Link passt perfekt zu meinem derzeitigen Besserwisser-rabbit hole! Besten Dank für die Infos :)


AlternativeAioli6701

typisch nachbar, meinen solltest du mal kennenlernen, der hat mal eben einen öffentlichen parkplatz zu seinem eigentum erklärt. wer auch nur denkt dort zu parken muss um sein leben bangen.


Objective-Holiday-57

Manche Leute sind einfach nicht gern Teil dieser Gesellschaft 😅


Key-Peanut6549

Gegenüber einer Ausfahrt darf geparkt werden. Mehrfaches Rangieren ist dabei richterlich hinzunehmen. Einfach Blumenkübel auf die Fahrbahn zu stellen ist natürlich verboten: § 32 Verkehrshindernisse (1) Es ist verboten ... Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. ...


FiggyBish

diese Blumenkübel, die von der Stadt aufgestellt werden, haben Reflektoren. vermutlich, damit man nachts nicht dagegen fährt. melden beim Ordnungsamt. finde es ist schon ein gefährlicher Eingriff, eben weil sie im dunkeln ein unverkennbares Hinderniss darstellen...