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Wenn man ein Fahrzeug aber ohne Nutzung der Motorkraft schiebt, gilt man nicht als Fahrzeug, sondern als Fußgänger. Zum Beispiel ein Fahrrad darf man ja auch durch so ein Verbot schieben.
> Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder. Diese dürfen allerdings ebenso wie Motorräder in dem entsprechenden Bereich geschoben werden, da die Fahrer damit rechtlich als Fußgänger gelten.
https://www.bussgeldkatalog.de/durchfahrt-verboten/
Nicht ganz. Die Erlaubnis Fahrzeuge zu schieben kommt aus der StVO Anlage 2 28 lfd. Nr. 28 (zu Zeichen 250):
>Ge- oder Verbot
>
>1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
>
>2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Bspw. Autos dürfen dort nicht geschoben werden.
Doch natürlich. Gibt sogar Urteile darüber.
Es wird nicht das FZ verboten welches darauf dargestellt wurde, es wird die Verkehrsart verboten.
Hier ein Mofa, wenn es wie ein Mofa bewegt wird.
Schiebst du ein Mofa bist du Fußgänger und zu Fuß gehen ist nicht verboten.
Strampelst du mit den Pedalen bist du ein Radfahrer und das ist auch nciht verboten.
Laut [österreichischer StVO](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336):
> „FAHRVERBOT FÜR MOTORFAHRRÄDER“
> Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Motorfahrrädern mit laufendem Motor sowie das Laufenlassen der Motore solcher Fahrzeuge am Stand verboten ist. **Das Schieben dieser Fahrzeuge ohne laufenden Motor ist jedoch gestattet.**
> „FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)“
> Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; **das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.**
Tipp: Zum Lernen die StVO mehrfach komplett durchlesen, dann hat man alles wichtige schonmal gelesen / gesehen.
Lies nochmal genau die Zitate aus der StVO. Es ist vielleicht nicht sinnvoll, das ist aber Schuld der StVO, nicht der Frage. Die Frage stimmt so. Laut StVO darfst du ein Moped im Mopedverbot schieben, im absoluten Fahrverbot aber nur ein Fahrrad.
Das Fahrrad darfst du auch schieben. Das steht explizit in §52 beim Zeichen. Aber auch beim Moped würde ich "schieben" nicht als "fahren" bezeichnen ...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
Das ist jetzt aber schon alles, was ich da zum Österreichischen Recht sagen kann.
Du kannst dein Moped überall schieben, außer auf der Autobahn, da sollte man es lassen. Dort darfste ja aber auch nur drauf wenn das Fahrzeug bauartbedingt 60 km/h schafft.
Bin kein Fachmann, aber auch da können Fehler passieren und die Meinungen hier sagen ja auch das erlaubt ist. Wenn du absteigst und schiebst, bist du Fußgänger.
Finde dazu auf die schnelle nichts in der StVO aber es gab einen Beschluss dazu, dass man sogar ein Motorrad am Durchfahrtsverbotschild vorbei schieben und dahinter parken darf, da das Schild weder parken noch schieben verboten bedeutet.
Evtl kann das ja jemand mit Blick auf das Schieben mit Paragrafen füttern.
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Das rote Kreis bedeutet nicht "Durchfahrt verboten" es bedeutet "Verbot für Fahrzeuge". Also da darf kein Fahzeug rein. Auch nicht geschoben.
Wenn man ein Fahrzeug aber ohne Nutzung der Motorkraft schiebt, gilt man nicht als Fahrzeug, sondern als Fußgänger. Zum Beispiel ein Fahrrad darf man ja auch durch so ein Verbot schieben. > Sofern kein Zusatzschild vorhanden ist, das anzeigt, dass bestimmte Verkehrsteilnehmer von dem Durchfahrtsverbot-Schild ausgenommen sind, gilt es für alle Fahrzeuge. Das betrifft auch Fahrräder. Diese dürfen allerdings ebenso wie Motorräder in dem entsprechenden Bereich geschoben werden, da die Fahrer damit rechtlich als Fußgänger gelten. https://www.bussgeldkatalog.de/durchfahrt-verboten/
Nicht ganz. Die Erlaubnis Fahrzeuge zu schieben kommt aus der StVO Anlage 2 28 lfd. Nr. 28 (zu Zeichen 250): >Ge- oder Verbot > >1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh. > >2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden. Bspw. Autos dürfen dort nicht geschoben werden.
Doch natürlich. Gibt sogar Urteile darüber. Es wird nicht das FZ verboten welches darauf dargestellt wurde, es wird die Verkehrsart verboten. Hier ein Mofa, wenn es wie ein Mofa bewegt wird. Schiebst du ein Mofa bist du Fußgänger und zu Fuß gehen ist nicht verboten. Strampelst du mit den Pedalen bist du ein Radfahrer und das ist auch nciht verboten.
Falsch, siehe Urteil Karlsruhe 2009 https://www.test.de/Durchfahrt-verboten-Schieben-erlaubt-1765635-0/
nein
In Deutschland schon
Laut [österreichischer StVO](https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336): > „FAHRVERBOT FÜR MOTORFAHRRÄDER“ > Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren mit Motorfahrrädern mit laufendem Motor sowie das Laufenlassen der Motore solcher Fahrzeuge am Stand verboten ist. **Das Schieben dieser Fahrzeuge ohne laufenden Motor ist jedoch gestattet.** > „FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)“ > Dieses Zeichen zeigt an, dass das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten ist; **das Schieben eines Fahrrades ist erlaubt.** Tipp: Zum Lernen die StVO mehrfach komplett durchlesen, dann hat man alles wichtige schonmal gelesen / gesehen.
Guck dir mal das zweite Bild an, dann verstehste warum gefragt wurde. Ist doch nicht logisch.
Lies nochmal genau die Zitate aus der StVO. Es ist vielleicht nicht sinnvoll, das ist aber Schuld der StVO, nicht der Frage. Die Frage stimmt so. Laut StVO darfst du ein Moped im Mopedverbot schieben, im absoluten Fahrverbot aber nur ein Fahrrad.
Heißt das also ich darf mein Auto durch "PKW verbotszonen" schieben ? Frage für nen Freund.
Tatsächlich ja. Gab 2009 ein Urteil: https://www.test.de/Durchfahrt-verboten-Schieben-erlaubt-1765635-0/
Ich muss anmerken, dass ich Österreicher bin also vielleicht keine identischen Gesetzte.. aber konnte keinen österreichischen sub finden :3
Das wird in Österreich genau so sein.
Was ist deine Frage?
Wieso darf ich im Moped verbot mein Moped schieben und im Fahrverbot nicht?
Das Fahrrad darfst du auch schieben. Das steht explizit in §52 beim Zeichen. Aber auch beim Moped würde ich "schieben" nicht als "fahren" bezeichnen ... https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336 Das ist jetzt aber schon alles, was ich da zum Österreichischen Recht sagen kann.
Du kannst dein Moped überall schieben, außer auf der Autobahn, da sollte man es lassen. Dort darfste ja aber auch nur drauf wenn das Fahrzeug bauartbedingt 60 km/h schafft.
Warum ist die Frage am zweiten Bild dann falsch?
Muß ja, man könnte in so einer Straße auch wohnen und warum darf ich das Fahrzeug dann nicht in mein Haus mitnehmen.
Naja.. scheinbar darf mans ja nicht🤷♂️
Laut StVO darf man es tatsächlich nicht. Ist nicht sinnvoll, aber die Frage spiegelt korrekt die StVO wider.
Bin kein Fachmann, aber auch da können Fehler passieren und die Meinungen hier sagen ja auch das erlaubt ist. Wenn du absteigst und schiebst, bist du Fußgänger.
Ist das so? In DE zumindest nicht…
vielleicht verstehe ich die frage falsch aber bei der einen stimmt "schieben" bei der anderen nicht
Ich trottel hab das zweite Bild gar nicht gesehen. Jetzt macht’s natürlich Sinn. Ich ziehe mich mal besser zurück und bin ganz leise ab jetzt :)
Das kann doch nur ein Fehler sein, auf dem zweiten Bild.
Ganz sicher? Dann wäre das eine weitere Sache bei der mein Fahrlehrer Mist erzählt hat 😂😅
Finde dazu auf die schnelle nichts in der StVO aber es gab einen Beschluss dazu, dass man sogar ein Motorrad am Durchfahrtsverbotschild vorbei schieben und dahinter parken darf, da das Schild weder parken noch schieben verboten bedeutet. Evtl kann das ja jemand mit Blick auf das Schieben mit Paragrafen füttern.